Folgende Beschwerden sind bei der Hypnose kontraindiziert:

  • Geistige Behinderungen:Hierbei sind die Gehirnfunktionen beeinträchtigt und die Wirkung der Hypnose ist nur schwer absehbar.
  • Schwere Herz-und Kreislauferkrankungen, bei denen Tiefenentspannung kontraindiziert ist: Hierzu zählt beispielsweise eine Herzinsuffizienz
  • Psychosen: Das schließt die Schizophrenie, bipolare Störung, endogene Depressionen, Borderline-Störungen oder andere schwere psychische Erkrankungen mit ein, wie auch Wahn oder dissoziative Symptome.
  • Mittlere/schwere Depressionen: Die Hypnose ist vor allem zur Behandlung leichter- bis mittlerer und reaktiver Depressionen geeignet, kann jedoch in einigen Fällen bei anderen Formen wie der larvierten Depression angewendet werden.
  • Einnahme von Psychopharmaka:Diese können die Wirkung der Hypnose teilweise bis massiv beeinträchtigen. Antidepressiva können in manchen Fällen sogar ganz verhindern, einen Trance-Zustand einzuleiten.
  • Alkohol-,Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit: Bei abhängigen Klienten sind die Gehirnfunktionen durch übermäßigen Alkohol-,Drogen oder Medikamentenkonsum stark geschädigt. Aufgrund dessen ist die Wirkung der Hypnose massiv eingeschränkt oder bleibt sogar ganz aus. Zudem kann es bei der Durchführung zu psychotischen Symptomen kommen.
  • Kürzlicher Herzinfarkt oder Schlaganfall: Menschen, bei denen in den letzten Wochen ein Herzinfarkt oder Schlaganfall eintrat, werden nicht behandelt. Bei ihnen ist das Risiko höher, dass durch Gefäßerweiterungen ein weiterer Anfall ausgelöst wird.
  • Thrombose: Es besteht die Gefahr, dass ein Thrombus sich loslöst, in Bewegung kommt oder eine Embolie verursacht.
  • Epilepsie: Eine Hypnose kann eventuell einen Anfall auslösen.
  • Schwere Erkrankungen des zentralen Nervensystems z.B. Patienten die unter dem Morbus-Parkinson-Syndrom leiden.
  • Schwangerschaft: Die Behandlung könnte frühzeitige Wehen auslösen.

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